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BGH, 30.04.1996 - 1 StR 190/96 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ausschluss der Erörterung eines minder schweren Falls gemäß § 250 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) wegen des Vorliegens mehrerer Strafmilderungsgründe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.10.1986 - 3 StR 368/86
Anforderungen an die Erörterung von sog. vertypten Strafmilderungsgründen in den …
Auszug aus BGH, 30.04.1996 - 1 StR 190/96
Einer solchen Erörterung bedarf es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann nicht, wenn alle Umstände, die für die Wertung der Tat und des Täters bedeutsam sein können, von vornherein die Annahme eines minder schweren Falles als so fernliegend oder gar abwegig erscheinen lassen, daß die Verneinung des minder schweren Falles auf der Hand liegt (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 2 Strafrahmenwahl 1 m.w.Nachw.).
- BGH, 29.10.1997 - 2 StR 280/97
Konkurrenzverhältnis zwischen gefährlicher Körperverletzung und versuchtem …
Darauf kann die verhängte Strafe jedoch ausnahmsweise (vgl. BGH NStZ 1991, 529, 530;… BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung, fehlende 1;… BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 2 Strafrahmenwahl 1 m.w.N.; BGH, Beschl. v. 30. April 1996 - 1 StR 190/96) nicht beruhen, denn eine Strafrahmenverschiebung nach § 213 StGB 2. Alternative liegt hier fern.